Informationssicherheits-Beauftragter (CISO)

Ob IT-Sicherheitsgesetz oder IT-Sicherheitskatalog der BNetzA: Aus allen Richtungen kommt die Forderung nach einem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS).
Einhergehend mit dieser Forderung ist die Benennung eines Informationssicherheitsbeauftragten (IT-SiBe), im englischen Sprachraum auch als Chief Information Security Officer (CISO) bezeichnet, notwendig.
Das ist insbesondere für Unternehmen mit geringer Unternehmensgröße oder einer ausgelagerten IT eine Herausforderung. Da die Anforderungen an die Qualifikation eines Informationssicherheitsbeauftragten hoch sind und eine kontinuierliche Fortbildung notwendig ist. Dies ist zeit- und kostenintensiv. Daher kann es es sinnvoll sein, über den Einsatz eines externen Informationssicherheitsbeauftragten nachzudenken.
Unterstützung durch einen externen Informationssicherheitsbeauftragten
Wir stellen Ihnen dauerhaft oder zeitlich beschränkt einen externen Beauftragten für Informationssicherheit (CISO), der wenn von Ihnen gewünscht auch eine Garantenstellung im Rahmen der Organisationspflicht der Geschäftsführung übernehmen kann - und damit auch eine mögliche Haftung.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Kosten fallen nur anlassbezogen an.
- Sie haben keine Bindung von Ressourcen.
- Zeitaufwändige und kostenintensive Schulungs- und Fortbildungskosten entfallen.
- Unsere fachliche Qualifikation gepaart mit jahrelanger Erfahrung garantiert Ihnen ein angemessenes und wirksames ISMS.
- Wissenstransfer: Fundiertes Fachwissen über die aktuellen gesetzlichen Regelungen und Standards zur Informationssicherheit wird unmittelbar für Sie nutzbar gemacht
- Know-how: Betreuung durch einen fortlaufend zu verschiedensten Informationssicherheits-Themen – geschulten IT-Experten mit langjähriger Erfahrung im Bereich Informationssicherheit und einem umfangreichen Netzwerk
- Beratung: Auch komplexe Fragestellungen zur Informationssicherheit werden zielführend beantwortet
- Aktualität: Ihr externen Informationssicherheitsbeauftragter reagiert selbständig auf gesetzliche oder technische Neuerungen und informiert Sie dementsprechend
- Neutralität: Als externer Dienstleister ist der Informationssicherheitsbeauftragte eine unabhängige Instanz und kann selbst bei festgefahrenen Positionen vermitteln
- Effizienz: Freihaltung interner Ressourcen. Leistungen können je nach Bedarf abgerufen werden, ohne unnötige Ressourcenbindung
- Transparenz: Planungssicherheit durch transparente Kosten
- Flexibilität: Die Zusammenarbeit endet mit Vertragsende, kann jedoch flexibel verlängert werden.