Corona: Ab in die Cloud, aber sicher!

In den letzten Tagen erreichen mich viele Anfragen zum Thema Cloud-Migration. Da auf Grund der Situation rund um Corona Daten und Prozesse häufig sehr kurzfristig in die Cloud verlagert werden sollen.

Dabei wird auf Grund des hohen zeitlichen Handlungsdrucks gerne übersehen, dass bei Cloud-Lösungen die Unternehmensdaten auf fremden Servern liegen. Insofern ist bei der Cloud-Migration die Betrachtung der Informationssicherheit der geplanten Lösung ein wichtiges Thema.

Man sollte sich dabei die Sicherheitskette vor Augen führen und sicherstellen, dass alle Glieder der Kette hinreichend wirksam funktionieren und auf einen sicheren Betrieb hinwirken.

Ich habe Ihnen hier einige wesentliche Punkte aus Sicht der Informationssicherheit zusammengestellt, die sie idealerweise VOR dem Vertragsabschluss mit dem Cloud-Anbieter klären sollten:

Falls Sie personenbezogene Daten mit der Cloud-Lösung verarbeiten, was in den meisten Fällen wahrscheinlich so sein wird, ist ein sogenannter Auftragsverarbeitungsvertrag i.S.d. Art. 28 DSGVO (AVV) mit dem Anbieter zu schließen. Dieser regelt die meisten der oben genannten Punkte. Und wird ihnen von den meisten Cloud-Anbietern zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Ausgestaltung des AVV sollten sie mit ihrem Datenschutzbeauftragten oder einem Fach-Anwalt für IT-Recht sprechen. Da hier einige Fallstricke verborgen sein können.

Ich hoffe ich konnte mit dem Artikel etwas Klarheit in das Thema Cloud-Migration bringen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.

27 Mar 2020
AVV ADV DSGVO Cloud ISMS Corona COVID-19
Autor: dirk-groesser